Das Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Chirurgie) umfasst die Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen, Veränderungen und Fehlbildungen der Zähne, der Mundhöhle, der Kiefer, des Gesichts sowie der gesamten Kopf- und Halsregion.
Um die Berufsbezeichnung „Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ führen zu dürfen, ist eine Doppelapprobation (Doppelzulassung) erforderlich: Neben dem Zahnmedizinstudium muss auch ein Humanmedizinstudium erfolgreich absolviert werden. Im Anschluss folgen eine mindestens fünfjährige, intensive Vollzeitweiterbildung an einer berechtigten Weiterbildungsstätte bzw. Klinik und die Erfüllung eines umfangreichen Operationskatalogs, bevor die Facharztprüfung abgelegt werden kann.
Ein MKG-Chirurg erlernt dementsprechend das gesamte Spektrum der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Theorie und Praxis. Ergänzend kann mit einer weiteren Ausbildung für plastisch-rekonstruktive Eingriffe die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ erworben werden. Der Berufsweg zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist somit einer der längsten und umfassendsten in der Medizin.
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